Der Kreisseniorenrat Calw und die Landkreisverwaltung informieren darüber, welche Bedeutung der Aktualisierung von Vorsorgedokumenten in der Pandemie zukommt. In jüngster Zeit erreichen den Kreisseniorenrat Calw und die Kreisverwaltung vermehrt Anfragen aus der Bevölkerung – insbesondere von Risikopatienten – dazu, ob und wie für den Fall einer möglichen COVID-19-Erkrankung vorgesorgt werden kann.

Ein zentrales Vorsorgeinstrument stellt die Patientenverfügung dar. Denn mit ihr können verbindliche Festlegungen getroffen werden, durch die die Selbstbestimmung sichergestellt wird und Angehörige davor bewahrt werden, in einer ohnehin belastenden Situation schwierige Entscheidungen treffen zu müssen. Der Kreisseniorenrat Böblingen hat sich zusammen mit dem Klinikverbund Südwest Gedanken dazu gemacht. Der Kreisseniorenrat Calw greift die Erkenntnisse auf und macht auf Folgendes aufmerksam:
Wer eine Patientenverfügung hat oder derzeit eine abschließen möchte, beschäftigt sich möglicherweise unter anderem mit einer entsprechenden Aussage für den Fall der künstlichen Beatmung. Denn die Patientenverfügung bezieht sich auf verschiedene Krankheitssituationen, in denen medizinische Möglichkeiten ausgeschöpft und nur noch palliative Therapien und lebenserhaltende Maßnahmen möglich sind. Die derzeitige Corona-Pandemie ist davon nicht erfasst. Diese besondere Situation muss auch gesondert behandelt werden. Möglicherweise besteht der Wunsch, im Falle solcher Epidemien klare Regelungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung zu treffen.
Der Kreisseniorenrat rät deshalb, bei einer bestehenden oder noch zu verfassenden Patientenverfügung zur folgenden sinngemäßen Ergänzung: „In Zeiten von Corona oder ähnlichen Epidemien möchte ich in meiner Patientenverfügung folgende Änderung verfügen: Im Falle einer Erkrankung durch COVID-19 oder einen ähnlichen Virus verlange ich die Durchführung einer künstlichen Beatmung, sofern dies aus medizinischer Sicht notwendig ist.“ Die neuen und ständig wachsenden Erkenntnisse über die Auswirkungen einer Erkrankung durch COVID-19, haben dazu geführt, dass der Kreisseniorenrat Böblingen in Zusammenarbeit mit dem klinischen Ethikkomitee des Klinikverbunds Südwest – zu dem auch die Kliniken in Calw und Nagold gehören – die vorstehende Empfehlung vom Frühjahr präzisiert. Die Ergänzung zur Patientenverfügung ist mit folgendem Zusatz zu präzisieren: Sollte während dieser Behandlung ein Krankheitszustand eintreten, wie er in meiner Patientenverfügung beschrieben ist, so soll meine Patientenverfügung wieder voll umfänglich gelten. Alle anderen Punkte meiner Patientenverfügung behalten weiterhin voll ihre Gültigkeit.
Der Kreisseniorenrat Calw empfiehlt, sich nicht nur aufgrund der derzeitigen Situation Gedanken zu vorsorgenden Verfügungen zu machen und steht bei Fragen unter der Telefonnummer 07054 / 9294716 oder per E-Mail an kreisseniorenratcalw@gmail.com zur Verfügung.